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Archiv-Artikel

Zwei Rügen für „Bild“

BERLIN taz ■ Wegen ihrer sensationsheischenden Berichterstattung über Selbstmorde hat der Deutsche Presserat die Bild-Zeitung und das Boulevardblatt Dresdner Morgenpost öffentlich gerügt. In beiden Fällen sei das „Opfer für einen größeren Kreis“ durch Abbildung von Fotos sowie der Nennung von Wohnort und Vornamen „identifizierbar dargestellt“ worden, was dem Pressekodex widerspricht. Bild erhielt eine weitere nichtöffentliche Rüge, da das Blatt in zwei Artikeln über die psychische Krankheit einer ehemals prominenten Sportlerin berichtet und ein Foto der Kranken veröffentlicht hatte, was ebenfalls den Grundsätzen zuwiderläuft.