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Archiv-Artikel

in kürze HAFTFREI Zwei Jahre Bewährung

Die Urheberin der folgenschweren Bombendrohungen gegen den Düsseldorfer Flughafen muss nicht ins Gefängnis. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat ihre Revision gegen das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts zurückgezogen, teilte sie gestern mit. Damit ist die Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung rechtskräftig.