: Zweckentfremdung
Das Bezirksamt Mitte hat gegen zwei Hauseigentümer Bußgelder in Höhe von jeweils 100.00 Mark wegen Zweckentfremdung von Wonraum verhängt. Das Haus der beiden in Borgfelde wurden seit November 1994 für sogenannte Modellwohnungen genutzt „und somit für gewerbsmäßige Prostitution“. Dies sei, so das Bezirksamt, eine Zweckentfremdung von Wohnraum und folglich eine Ordnungswidrigkeit.
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