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Archiv-Artikel

Zwangsgemeinschaft durch Geburt

betr.: „Fahrplan zur Integration“ von Volker Beck, taz vom 16. 4. 07

Herr Beck hat in seinem Beitrag unerwähnt gelassen, dass zu einer vollständigen Gleichstellung des Islams als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die Ein- und Austrittsmöglichkeit gehört. Derzeit ist jedes Kind, dessen Vater oder Mutter muslimisch ist, automatisch auch Muslim und kann zeitlebens nicht austreten.

Analog zur christlichen Organisation muss jedes Kind erst mal religionsfrei geboren werden und kann später mit einer bewussten Zeremonie der Eltern in eine Religionsgemeinschaft aufgenommen werden, ähnlich der christlichen Taufe. Außerdem muss die Religionsmündigkeit ab dem 12. Geburtstag auch für muslimische Kinder gelten, das heißt, jeder Bürger und jede Bürgerin dieses Landes muss unbürokratisch und angstfrei konvertieren oder sich zur Religionsfreiheit bekennen können. Eine Zwangsgemeinschaft durch Geburt ohne Austrittsmöglichkeit kann von einem Rechtsstaat nicht geduldet werden. Sie widerspricht dem individuellen Freiheitsgebot unserer Verfassung. ELKE RICHARDSEN, Berlin