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Zwangsgeld gegen Ausländer erlaubt

Mannheim (epd) – Eine städtische Ordnungsbehörde kann einem Asylbewerber unter Androhung eines Zwangsgelds verbieten, das Stadtgebiet zu betreten, wenn er dort ohne eine Aufenthaltsberechtigung für diese Stadt aufgegriffen wird. Fahrten in die Stadt mit einer Sondererlaubnis des für ihn zuständigen Ausländeramts blieben von diesem Verbot unberührt, so der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof. (Az.: 1 S 2143/97)

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