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Zuwenig Ostabgeordnete im Bundestag

■ Bündnis 90/Grüne erwägen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht/ Nur 132 statt 144 Ex-DDRler im neuen Parlament

Berlin (taz) — Zwölf Abgeordnete aus der ehemaligen DDR sind bei der Berechnung der Mandatsverteilung im neuen Bundestag leer ausgegangen. So sitzen im künftigen Parlament, das heute im Berliner Reichstag zum ersten Mal zusammentritt, nur 132 BürgerInnen der Ex-DDR und nicht, wie bei der Vereinigung gesetzlich festgelegt, 144. Grund genug für die acht Abgeordneten von Bündnis 90/Grüne, juristische Schritte gegen die Rechtmäßigkeit des Berechnungsmodus in Erwägung zu ziehen. Eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würde bedeuten, daß einige Mandatsträger West ihre Bundestagssitze an Parteifreunde aus dem Osten abgeben müßten. Die PDS könnte dann ihre Reihen mit zwei Abgeordneten, das Bündnis seine mit einem aufstocken. Das Wahlergebnis selbst wird damit allerdings nicht angezweifelt.

In der Frage des Fraktionsstatus wollen die Abgeordneten demgegenüber nicht den Gang nach Karlsruhe antreten. In der Koalitionsvereinbarung ist nämlich vorgesehen, ihnen einen Gruppenstatus mit erweiterten Rechten zuzugestehen, der dem einer Fraktion nahekommt. „Um Namen streiten wir uns nicht“, so Wolfgang Ullmann von Demokratie Jetzt zur taz. Die Gruppe der PDS mit ihren 17 Abgeordneten sieht dies ähnlich. SEITE 4

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