: Zustimmung für Süssmuths „Dritten Weg“ beim Abtreibungsrecht
Bonn/Berlin (taz) - Die von Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth in der taz veröffentlichte Idee, „etwas besseres Drittes“ als die DDR-Fristenlösung und die Indikationsregelung zum Abtreibungsrecht im vereinten Deutschland zu schaffen, stößt bei den Sozialdemokratinnen und Liberalen in der BRD auf Zustimmung. Bei einem Treffen des Bonner Frauenbündnisses 90, einem überparteilichen Zusammenschluß von Spitzenpolitikerinnen, waren sich fast alle einig: Während der ersten drei Monate Schwangerschaftsmonate sollten Abbrüche straffrei bleiben. Ein Rechtsanspruch auf materielle Hilfen für schwangere Frauen, auf Kinderbetreuung und ein verbessertes Aufklärungskonzept sollten das Gesetz ergänzen. Die SPD -Frauen wenden sich allerdings gegen die geforderte Pflicht zur Beratung. Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF), Inge Wettig-Danielmeier, erklärte, sie sei zu „jeder parteiübergreifenden Initiative bereit, um die Straffreiheit von Frauen zu erreichen. Die SPD-Frauenpolitikerin verlangte allerdings eine „Präzisierung“ des Vorschlags der Bundestagspräsidentin hinsichtlich der Straffreiheit und Rechtssicherheit für Ärzte. Beim strittigen Punkt Beratungspflicht signalisierte Wettig-Danielmeier gegenüber der taz Komrpomißbereitschaft: solange die Beratung die Eigenverantwortlichkeit der Frau respektiere und nicht das Ergebnis vorgebe, könne auch über eine Beratungspflicht gesprochen werden.
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