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■ Krabbe-Urteil: Und alle freuen sichZusatzsperre der IAAF war nicht Rechtens

München (AP) – Katrin Krabbe hat vor dem Oberlandesgericht München zumindest einen juristischen Teilsieg in ihrem Prozeßmarathon erreicht. Die Richter bestätigten in zweiter Instanz ein Urteil vom Mai 1995, wonach die zweijährige Sperre des Internationalen Leichtathletikverbands (IAAF) gegen die 26jährige Sportlerin wegen Medikamentenmißbrauchs unzulässig war. Der IAAF hätte die DLV-Sperre gegen die Sprint- Doppelweltmeisterin von 1991 nicht verlängern dürfen. Gleichzeitig erklärte das Gericht jedoch die einjährige Sperre des Deutschen Leichtathletikverbands (DLV) für Rechtens. Damit kann Krabbe, die nicht zur Urteilsverkündung erschienen war, ihre Schadensersatzforderungen für entgangene Sponsoren- und Startgelder (zirka eine Million Mark) nur gegen den IAAF geltend machen. Eine Revision wollten nach dem Urteil weder Krabbe noch die beiden Sportverbände ausschließen. Man könnte sich also beim Bundesgerichtshof wiedertreffen. Das Oberlandesgericht München setzte jetzt den Streitwert des Verfahrens auf über 60.000 Mark fest, was einen Gang vor das oberste Zivilgericht möglich macht.

Krabbe-Anwalt Thomas Summerer war zufrieden, aber ob seine Mandantin noch weiter gegen den DLV vorgehen wolle oder sich mit dem Sieg gegen den IAAF begnüge, sei noch unklar: „Im Prinzip genügt uns, daß wir einen Beklagten haben, den wir in Anspruch nehmen können.“ DLV-Justitiar Clemens Prokop erklärte, das Urteil sei ein Sieg für den DLV. Das Gericht habe offensichtlich festgestellt, daß eine Sperre über zwei Jahre hinaus nicht zulässig sei. Die Entscheidung müsse als Grundsatzurteil gelten, das endlich Rechtssicherheit verleihe.

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