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■ Zur Person: Christian Lochte

Der gelernte Jurist Christian Lochte wechselte 1972 von einem Hamburger Amtsrichterstuhl zum Verfassungsschutz der Hansestadt, weil er nicht sein Leben lang alkoholisierte Kraftfahrer zu Geldstrafen und Führerscheinentzug verurteilen wollte. Bis 1980 schützte CDU-Mitglied Lochte die freiheitlich-demokratische Grundordnung als Leiter der Extremismus-Abteilung, danach als Chef des Hamburger Amtes.

Den politischen Hardlinern seiner Partei und Generalbundesanwalt Rebmann in Karlsruhe machte der heute 54jährige nicht nur Freude. Immer wieder wandte er sich wie auch nach dem Anschlag gegen Herrhausen - gegen neue Gesetze zur Bekämpfung der RAF und empfahl statt dessen, sich intensiver mit der Gedankenwelt der militanten Gegner des Systems zu befassen, um sie so um so wirksamer bekämpfen zu können. Die Todesschüsse an der Startbahn-West Anfang November 1987 erklärte Lochte unter Hinweis auf seine intime Kenntnis der autonomen Szene von Anfang an als „einmalig“ und behielt recht. Ebenfalls im Juni legte sich der Verfassungsschutz-Chef mit dem damaligen Innenminister Zimmermann (CSU) an, der 14 zum Tode verurteilten Chilenen wegen einer angeblichen Gefährdung der Bundesrepublik kein Asyl gewähren wollte. Lochte ließ keinen Zweifel daran, daß den 14 Chilenen in ihrem Heimatland ein „Recht auf Widerstand“ im Sinne des Grundgesetzes zustehe.

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