■ Zum Senat: Abgewürgt
Der Senat hat gestern das Volksbegehren Bildung für unzulässig erklärt – und sich damit scharfe Kritik eingefangen.
Ende August hatten 5.000 Bürger das Volksbegehren mit seinen drei Gesetzesentwürfen für bessere Schulen auf den Weg gebracht – auf Initiative des Zentralelternbeirates (ZEB). Der Senat drücke sich „mit formaljuristischen Argumenten vor einer Auseinandersetzung“, schimpft der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Helmut Zachau. Denn Teile des geforderten Schulunterrichtsversorgungsgesetzes und Schulraumgesetzes, so das Senats-Argument, greifen in Haushaltspläne ein – und das verbiete die bremische Verfassung: Im Gesetz werden Lehrstellen und Räume eingefordert.
„Der Senat hat juristisch entschieden, anstatt das Thema politisch aufzugreifen,“ ärgert sich auch Bildungssenatorin Kahrs. „Ein Unding“, stimmt eine ZEB-Sprecherin zu. Doch jetzt ist es amtlich: Das abgelehnte Volksbegehren wird jetzt vom Staatsgerichtshof überprüft. kat
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen