■ Zum Herzklappen-Skandal: Ohne Konsequenzen
Seit einem dreiviertel Jahr kursiert der Verdacht, daß beim Verkauf von Herzklappen nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Auch auf die Drittmittelkonten der Universitätskliniken fällt der Schatten des Verdachts. Für die Verwendung ihrer Produkte sollen sich Hersteller bei den Forschungsabteilungen mit einer großzügigen Spende revanchiert haben.
Auch wenn für Berlin noch kein einziger Fall bewiesen ist, haben die bisherigen Erkenntnisse der Ermittler doch eines deutlich gezeigt: die Kontrollmöglichkeiten sind unzureichend. Bisher gibt es noch nicht einmal eine Berichtspflicht über eingehende Spenden oder Drittmittel – weder für die Unikliniken noch für die städtischen Krankenhäuser. Solange der Nachweis von Spenden und Drittmitteln freiwillig ist, können die zuständigen Senatsverwaltungen aber kaum überprüfen, wer die Geldgeber sind und ob die Kliniken möglicherweise unzulässige Gegenleistungen erbracht haben. Bislang dokumentieren die städtischen Krankenhäuser auch nicht, welche ihrer Mitarbeiter auf Kosten welchen Pharmakonzerns an welchem Kongreß teilnehmen. Auch dies muß künftig erfaßt werden, um eine Kontrolle überhaupt zu ermöglichen.
Daß sich die Pharmabranche bei Medizinern mit kleinen (oder größeren) Gefälligkeiten für die Verwendung ihrer Produkte bedankt, betrachtet ein Teil der Ärzteschaft noch nicht einmal als Kavaliersdelikt. Sanktionen müssen sie bislang nicht befürchten. Für den Chefarzt des städtischen Krankenhauses, dessen Gattin ihn auf Kosten eines Pharmaunternehmens zu einem Kongreß begleitete, blieb die Angelegenheit folgenlos.
Wenn sich von allein kein Unrechtsbewußtsein einstellt, müssen der Gesundheits- und der Wissenschaftssenator nachhelfen. Doch bislang konnten sie sich noch nicht einmal zur Einführung einer Berichtspflicht für Spenden und Drittmittel entschließen. Dorothee Winden
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