Zulasten des Kindes : KOMMENTAR VON KATHARINA KOUFEN
Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr – das alte Sprichwort gilt nach wie vor. Der Akt der Zeugung ist wahrscheinlich der einfachste Beitrag zum Vatersein. Erst mit der Geburt des Kindes beginnt die wirkliche „Arbeit“: der Aufbau einer Beziehung zum Kind, Verantwortung, Liebe, Erziehung – alles, was eben zum Vatersein dazugehört. Wer sich einmal dafür entscheidet, eine solche Aufgabe zu übernehmen, sollte dabei bleiben, sein Leben lang. Ein Kind sollte ein Recht darauf haben, seinen Papa behalten zu dürfen.
Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einem Gesetz, das juristisch verwertbare Vaterschaftstests künftig deutlich leichter machen will, widerspricht diesem Ziel. Sie stärkt die Rechte des Vaters – zulasten des Kindes: Dessen Rechte werden geschwächt. Das ist bedauerlich.
Und doch ist es nicht so einfach, die Entscheidung des BVG schlicht als falsch abzulehnen. Aus zwei Gründen: Erstens gibt es nun mal die Möglichkeit, die Vaterschaft per Test eindeutig festzustellen. Das ist anders als in der Zeit, aus der die bisherige Rechtsprechung und der Satz „einmal Vater – immer Vater“ stammen. Der technische Fortschritt lässt sich nicht zurückdrehen. Zweitens gibt es auch immer noch die Mutter. Sie galt bisher vor Gericht als Vertreterin der Interessen ihres Kindes – doch oft zu Unrecht. In Wirklichkeit vertreten Mütter auch ihre eigenen Interessen. Die sehen manchmal so aus: Der Vater soll nicht seine Erzeugerrolle hinterfragen, sondern Unterhalt zahlen. Basta.
Ob die neue Rechtslage zu mehr Leid für die betroffenen Kinder führt, liegt letztlich in der Hand der Väter. Wie werden sie mit ihrer neuen Freiheit, die Vaterschaft im Zweifelsfalle wieder abzugeben – oder aber bewusst zu behalten –, umgehen? Wünschenswert wäre, dass sich Väter, die sich für eine Anfechtung entscheiden, vorher genau beraten lassen, welche Folgen ihr Schritt haben wird – für das Kind, aber auch für sie selbst. Es darf eben nicht darum gehen, der Exfrau nachzuweisen, dass sie irgendwann fremdgegangen ist. Zu befürchten bleibt aber, dass genau das der Fall sein wird: Die Entscheidung des BVG hilft Vätern dabei, offene Rechnungen mit der Ex auf dem Rücken der Kinder auszutragen.