Zulassung für Masterstudium: Nur Bachelor-Note als Kriterium gültig
Für die Zulassung zu einem Masterstudiengang darf ausschließlich die Bachelor-Note herangezogen werden. Andere Verfahren sind nicht zulässig - werden aber genutzt.
BERLIN taz | Allein die Bachelor-Note soll künftig zählen, wenn sich Studierende für einen Masterstudiengang bewerben. Das Verwaltungsgericht Münster hat diese Woche geurteilt, dass Kriterien wie Abiturnoten und Motivationsschreiben nicht zulässig für die Auswahl sind. Damit erklärte es die Vergabe an der Uni Münster und vielen anderen Hochschulen für rechtswidrig.
"Bundesweit eröffnet das abgelehnten Bewerbern zukünftig neue Möglichkeiten, sich in ein Masterstudium einzuklagen", so Wilhelm Achelpöhler. Der Anwalt hatte eine Studentin vertreten, die vor dem Verwaltungsgericht geklagt hatte.
In Deutschland gibt es weit mehr Interessenten als Studienplätze für Masterstudiengänge - die Auswahlkriterien sind unübersichtlich. An der Uni Münster etwa bewarben sich für das Wintersemester über 1.400 Studierende für ein Masterstudium Betriebswirtschaft. Mehr als 1.000 von ihnen erhielten eine Absage, so auch die Studentin, die geklagt hatte.
Wenn die Rektorin der Münsteraner Universität, Ursula Nelle, am nächsten Dienstag zur Mitgliederversammlung der Hochschulrektoren nach Köln reist, wird sie das Urteil nach Auskunft ihrer Universität dabei haben. Die RektorInnen befassen sich nämlich auch mit der Zulassung zum Masterstudium.
Eine Sprecherin der Hochschulrektorenkonferenz sagte, es sei unter den Mitgliedern unbestritten, dass die Bachelornote wichtig sei. Gleichzeitig wollten die Hochschulen aber auch eigene Kriterien für die Vergabe ihrer Masterstudienplätze anwenden."Alle Kriterien, ob Noten, Gespräche oder Anschreiben sind nur Mängelverwaltung", meint Florian Keller vom Freien Zusammenschluss der Studierendenschaften (fzs).
Der Dachverband der Studentenräte und -ausschüsse fordert, dass die Länder mehr Plätze finanzieren, damit alle Studierende, die Lust darauf haben, einen Master machen können - unabhängig von der Bachelornote.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Scholz bezeichnet russischen Raketeneinsatz als „furchtbare Eskalation“