: Züchtigungsparagraphen streichen
■ Niedersachsen will Kinder gesetzlich schützen
Die niedersächsische Frauenministerin Waltraud Schoppe (Grüne) und Justizministerin Heidi Alm-Merk (SPD) haben in den Bundesrat eine Initiative eingebracht, mit der eine Änderung des „Züchtigungsparagraphen“ erreicht werden soll. Daran angeschlossen haben sich die Senate aus den Stadtstaaten Hamburg und Berlin.
Die Grenze zwischen dem gesetzlich erlaubten Züchtigungsrecht der Eltern und der verbotenen Kindesmißhandlung ist nur schwer zu erkennen. Zwar gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Einschränkung „Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig.“ Was darunter genau zu verstehen ist, bleibt bleibt nach diesem Regelwerk des 19. Jahrhunderts jedoch ungeklärt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1986 sogar "geeignete Schlaginstrumente“ bei einer angemessenen Tracht Prügel für legitim.
Da dieses Urteil die Unterscheidung zwischen Züchtigung und Mißhandlung nicht leichter macht, setzt sich der Kinderschutzbund für eine Gesetzesänderung ein. Jegliche körperliche oder seelische Verletzung von Kindern soll verboten werden.
„Es geht nicht darum, Eltern, die eine „lockere Hand“ haben, mit Strafe zu bedrohen,“ erläutert eine Sprecherin des Frauenministeriums in Hannover die Absicht. „Das gesellschaftliche Bewußtsein überhaupt muß sich wandeln. Erst wenn die Eltern akzeptieren, daß jede Gewalt gegenüber Kindern entwürdigend ist, wird Verständnis für eine wirklich gewaltfreie Erziehung geschaffen.“ dpa
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