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■ TelegrammZu viele Tiere verhindern Zwangsräumung

Karlsruhe (dpa) – Werden gekündigte Mieter zur Räumung ihrer Wohnung verurteilt, muß der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung Rücksicht auf Haustiere nehmen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Beschluß eine Räumung vorläufig gestoppt. Von der Zwangsräumung wären auch 108 Tiere, darunter 29 Gänse, 16 Enten und zwölf Hühner betroffen gewesen. Bei einer Vollstreckung hätten die Behörden für die Unterbringung dieser Tiere sorgen müssen.

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