: Zu viel Schwell-Angst vor der Schnellfähre
■ Strom- und Hafenbehörde stellt keinen „Freifahrtschein“ für Elb-Katamaran aus
Der Traum, mit einer Hochgeschwindigkeitsfähre in 35 Minuten von Hamburg nach Stade zu fahren, ist geplatzt. „Bei dem Schwell (Wellengang), den das Schiff erzeugt, kann dem Investor nicht zugesagt werden“, erklärte gestern der Staatsrat der Wirtschaftsbehörde, Claus Noé. Es sei sehr wahrscheinlich, daß der Betreiber eine Auflage bekomme.
Reeder Hans Heinrich will aber weiterhin versuchen, einen „hafenverträglichen“ Katamaran zu bekommen. Doch die Hoffnungen sind gering: Selbst wenn er ein Schiff findet, das einen 30 Prozent niedrigeren Schwell erzeugt, wird dieser immer noch weit über dem anderer Schiffe liegen. „Das Überraschende an den Messungen waren zudem nicht die Werte, sondern gefährliche, ruckartige Bewegungen an den Pontons“, sagte Folkert Bildhauer, Pressesprecher der Wirtschaftsbehörde. Das verdrängte Wasser käme ohne sichtbaren Wellenschlag an die Pontons, so daß man von dem Ruck überrascht werde. Messungen an den Stegen ergaben Bewegungen von im Schnitt 33 Zentimetern und Höchstwerte bis 50 Zentimeter.
Die Schwellauswirkungen der Schnellfähre seien damit so groß, daß durch die starken und unerwarteten Bewegungen Personen auf den Pontonanlagen erheblich gefährdet und Anlagen beschädigt werden könnten. Normal seien Bewegungen der Pontons von 14 Zentimetern, „und das bei großen Containerschiffen, die maximal zehn Knoten fahren können“, so Staatsrat Noé. Der Katamaran kann eine Geschwindigkeit von 30 Knoten (knapp 60 Stundenkilometer) erreichen.
Die Spitzengeschwindigkeit will der zukünftige Reeder Hans Heinrich aus Steinkirchen aber fahren: „Sonst lohnt sich das Ganze nicht“. Was nachzuvollziehen ist: Wenn Reeder Heinrich eine Auflage bekommt, mit zehn Knoten über die Elbe zu tuckern, kann er sich seine Investitionen auch sparen.
„Wir hätten das Schiff ja gern, aber wir können dem Investor keinen Freifahrtsschein ausstellen“, bedauerte Claus Noé. Die Behörde habe sogar schon 71.000 Mark für die Messungen ausgeben, die dem Investor nicht in Rechnung gestellt wurden. Nach Noés Meinung wäre es rechtswidrig zu sagen, Heinrich bekäme nie eine Auflage, „egal was er treibt“. Mit dem geplanten Start im Frühjahr 1994 dürfte es vorbei sein, da die Schiffe bis zum 20. August bestellt werden müßten.
Andrew Ruch
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