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■ BUNDESRATZu lasches Gesetz zur Umwelthaftung

Bonn (ap) — Der Bundesrat hat gestern dem Gesetz über die Umwelthaftung die Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuß angerufen. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, die verschuldungsabhängige Gefährdungshaftung auf Boden- und Luftverunreinigungen auszudehnen. Danach muß beispielsweise der Inhaber von Kraftwerken, Kernbrennstoffabriken und chemischen Anlagen für Gefährdungen aus solchen Anlagen haften, auch wenn sie im störungsfreien, genehmigten Normalbetrieb auftreten. Die Mehrheit des Bundestages folgte mit ihrem Votum einer Empfehlung des Umweltauschusses. Sie zielt auf eine Ausweitung der Umwelthaftung ab, die nicht nur für Anlagen, sondern auch für Emissionen aus Kraftfahrzeugen, Schornsteinen und Industrieanlagen gelten soll. Bundesjustizminister Engelhard gab nun zu bedenken, daß die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode fraglich sei.

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