piwik no script img

Zivilprozess in HamburgBeleidigter Despot begehrt Gedichtsverbot

Erdoğan mag keine Schmähgedichte Foto: dpa

HAMBURG | Vor dem Landgericht Hamburg beginnt am Mittwoch die mündliche Verhandlung zur Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann. Erdoğan wendet sich gegen das „Schmähgedicht“, das Böhmermann am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ verlesen hatte. Böhmermann begründete seinen Auftritt damit, er wolle dem türkischen Staatsoberhaupt den Unterschied von erlaubter Satire und auch in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären. (epd)

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen