: Zivildienst länger als Wehrdienst
Bonn (dpa) — Der Zivildienst wird auch künftig länger dauern als der Wehrdienst. Das vom Bundestag bereits am 13. September beschlossene Gesetz zur Verkürzung von Wehr- und Zivildienst auf 12 bzw. 15 Monate kann jetzt in Kraft treten. Das Parlament wies am Donnerstag mit der Mehrheit seiner Abgeordneten den wiederholten Einspruch des Bundesrates gegen eine unterschiedlich lange Dauer von Wehr- und Ersatzdienst zurück.
340 Abgeordnete waren in der namentlichen Abstimmung für, 239 gegen eine Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates, vier enthielten sich.
Damit ist auch der Vorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Tisch, nach dem der Ersatzdienst zunächst auf 13 und ab Herbst 1991 auf zwölf Monate verkürzt werden sollte. Die Dienstzeitverkürzung gilt bereits seit 1. Oktober 1990.
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