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bundesfinanzhofZinsschranke nicht verfassungskonform

MÜNCHEN | Der Bundesfinanzhof hält die Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Kreditzinsen für verfassungswidrig. Deshalb habe er dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Zinsschranke gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, hieß es. Betrieblich veranlasste Zinsaufwendungen sind als Betriebsausgaben abziehbar. Aber der Bundestag hatte 2008 die Abzugsfähigkeit beschnitten, damit Konzerne Gewinne nicht so leicht ins steuergünstigere Ausland verlagern können. (dpa)

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