: Zentralstelle KDV: „Zivis benachteiligt“
Durch die Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes werden Zivildienstleistende „eklatant“ benachteiligt. Diese Auffassung hat die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen (ZKDV) in einem Brief an den Bundestag, die Ministerpräsidenten und Bundesratsminister vertreten. Durch die Regelung könnten Soldaten, die am 30.9.1990 ihre einjährige Dienstzeit vollendet haben, ausscheiden und etwa ein Studium beginnen. Für Zivildienstleistende gilt dies nicht.
dpaU-Satz:!!!!
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