: Zensur rechtswidrig
Gewalt im Fernsehen darf von der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften nicht zensiert werden. Mit dieser Begründung erklärte am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin die Zensierung einer Folge der ZDF-Schwarzwaldklinik für rechtswidrig. 1986 war zur besten Sendezeit eine brutale Vergewaltigung mit anschließender Selbstjustiz gezeigt worden. Nach Ansicht des ersten Senats durfte die Bonner Prüfstelle die Folge des Publikumsrenners nicht auf den Index setzen und damit eine Wiederholung der Ursprungsfassung verhindern.
Merkwürdige Koinzidenz: Am gleichen Tag, als die Prüfstelle diese Niederlage erlitt, wurde in Berlin der Video-Verleih „Videodrom“ von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Die Videodrom-Betreiber haben sich auf das Aufspüren ungewöhnlicher, vor allem ausländischer Filme spezialisiert und gelten darum unter Cineasten als Geheimtip.
dpa/taz
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