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■ ZahnersatzKasse muß zahlen

Kassel (AFP) – Die gesetzlichen Krankenkassen müssen allen Empfängern von Arbeitslosenhilfe Zahnersatz voll bezahlen. Das gilt unabhängig von weiteren Einkünften, wie das Bundessozialgericht gestern entschied. Das Urteil gilt auch für die Empfänger von Sozialhilfe, Bafög sowie der Berufsförderung des Arbeitsamtes für Behinderte. (AZ: 1 RK 47/93)

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