in kürze ARBEITSVERTRÄGE : Zahlungsfrist rechtens
Der Arbeitgeber darf Arbeitsverträgen eine Verfallsfrist für Zahlungsansprüche seitens der Arbeitnehmer anhängen. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz zum so genannten Kleingedruckten eines Arbeitsvertrages hervor (Az. 5 Sa 389/04). (dpa)