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Zahl des Tages1 Verfahren

Stellen wir uns vor, es gäbe einen Zahlungsdienstleister. Mit dem kann man online bezahlen, aber auch an der Kasse vor Ort oder fix ein paar Euro an Freun­d:in­nen überweisen. Der Dienst­leister bietet seinen Service natürlich nicht umsonst an. Die Händler müssen dafür zahlen, mehr als bei den meisten Zahlungsdiensten – dürfen aber andere Zahlungswege nicht komfortabler gestalten. Problematisch? Ja. Immerhin hat das Bundeskartellamt nun ein Verfahren gegen Paypal eingeleitet. Der Verdacht unter anderem: Behinderung von Wett­bewerbern. Ach so, der Preis: Laut Bundeskartellamt zahlen Händler an Paypal aktuell 2,49 bis 2,99 Prozent des Rechnungs­betrages plus 34 bis 39 Cent pro Zahlung.

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