Zahl des Tages: 2 Jahre
Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht Bad Iburg gegen drei frühere Angestellte eines inzwischen geschlossenen Schlachthofs Freiheitsstrafen auf Bewährung verhängt. Der frühere Geschäftsführer wurde am Montag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, seine früheren Mitarbeiter zu 9 Monaten. Außerdem müssen die drei Männer insgesamt 6.500 Euro an den Tierschutzverein Osnabrück zahlen. Anwälte und Staatsanwaltschaft erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten. Von der Organisation Soko Tierschutz aufgenommene Videos hatten belegt, wie alte und kranke Tiere, die teils kaum gehen konnten, mit einer Seilwinde aus den Viehanhängern gezogen wurden. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen