Zahl des Tages: 15Centpro Kilowattstunde
Eine Wohnungsgenossenschaft darf ihren Mietern nicht das warme Wasser abdrehen, um Energie zu sparen. „Einfach das Warmwasser zeitweise abzustellen, ist rechtswidrig“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde in Sachsen hatte zuvor entschieden, warmes Wasser nur noch zu den Hauptzeiten morgens, mittags und abends zur Verfügung zu stellen. Sächsische Wohnungsbaugenossenschaften bezögen derzeit Erdgas zu Festpreisen zwischen 1,5 und 5 Cent netto pro Kilowattstunde, beim absehbaren Wegfall der Festpreisbindung würde der Preis auf 15 Cent und mehr steigen.
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