Zahl des Tages: 7 Abmahnungen
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert, dass Neukund:innen von Energieversorgern oft erheblich mehr zahlen müssen als Bestandsbezieher:innen. Hintergrund sind Kündigungen von Billiganbietern, die Kund:innen nicht mehr beliefern, weshalb die an die Grundversorger fallen. Weil die Grundversorger zusätzliche Energie zu hohen Preise kaufen müssen, gibt es einen teureren Tarif für Neukund:innen. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentralen rechtlich unzulässig. Bislang gibt es bundesweit sieben Abmahnungen wegen Stromlieferungsstopp, Kündigung von Verträgen oder extremer Preiserhöhungen. Weitere Abmahnungen sind in Planung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen