ZUM KOSTENAUSGLEICH : Gasversorger dürfen Preise nicht erhöhen
KARLSRUHE | Den Schutz von Verbrauchern vor Gaspreiserhöhungen hat der BGH bekräftigt. Die Karlsruher Richter erklärten erneut Vertragsklauseln für unwirksam, die einem Gasversorger einseitig das Recht geben, die Preise zu erhöhen. Solche Klauseln, die höhere Kosten der Unternehmen ausgleichen sollen, sind nach der Entscheidung nur wirksam, wenn auch eine Pflicht zu Preissenkungen bei geringeren Kosten besteht. Andernfalls werden Verbraucher unangemessen benachteiligt. (dpa)