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ZDF macht mit, wenn Privatfunk definiert

Berlin (taz) – Das ZDF will sich an einer Debatte beteiligen, mit der die Privatsender die Rolle der Öffentlich-Rechtlichen neu definieren wollen. Der Sender teilte gestern mit, er habe eine Studie in Auftrag gegeben, seinen sogenannten „Funktionsauftrag“ zu definieren. Dabei geht es um einen Rechtsbegriff, durch den die Privatsender den vom Verfassungsgericht definierten bisherigen „Grundversorgungsauftrag“ von ARD und ZDF ersetzen wollen und ihre Wettbewerbsposition gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen verbessern. Das ZDF verweist auf die „Überlegungen der Bertelsmann-Stiftung“. Die Konzernstiftung hatte ein umfangreiches Rechtsgutachten vorgelegt, nach dem die Rolle der Öffentlich-Rechtlichen stärker begrenzt werden soll. Im Gegensatz zum ZDF war aus der ARD die von den Privatsendern entfachte Forderung nach einem „Funktionsauftrag“ bislang scharf zurückgewiesen worden. Das ZDF wolle sein Papier „in Kürze“ vorlegen, teilte der Sender mit.

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