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ZDF freut sich über Gebühren-Urteil

Mainz (dpa) – Als „klare Bestätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ hat ZDF-Intendant Dieter Stolte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der Gebührenfinanzierung bezeichnet. ARD und ZDF sicherten mit ihren Qualitätsprogrammen die Meinungs- und Programmvielfalt, die mehr sei als das „Schielen auf Einschaltquoten“, sagte Stolte gestern in Mainz. Das Urteil sei eine „höchstrichterliche Abfuhr“ für Versuche, eine angebliche Angleichung von Programminhalten bei kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Sendern herbeizureden. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hatte am Mittwoch die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Gebühren als rechtmäßig eingestuft und damit die Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen. Er hatte sich gegen die Gebühren in Höhe von derzeit 28,25 Mark pro Monat mit dem Argument gewandt, er sehe nur private Sender an.

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