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Youtube versus GemaEtappensieg

MÜNCHEN | Im Schadenersatzprozess gegen den Musikrechteverwerter Gema hat sich das Videoportal YouTube auch in der zweiten Instanz durchgesetzt. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag eine Klage der Gema zurück und folgte damit einem Urteil des Landgerichts vom vergangenen Jahr. Die Gema fordert rund 1,6 Mil­lionen Euro für die Urheber von Musik in Videos. Sie will das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anfechten. (rtr)

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