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Wohnungseigentümer haftet auf Spielplatz

Düsseldorf (ap) - Wohnungseigentümer haben eine besondere Sicherungspflicht für die zur Wohnanlage gehörenden Kinderspielplätze. Das geht aus einem Urteil des OLG Celle hervor. Das Gericht hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach einem Unfall zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Mark verurteilt und sie verpflichtet, für alle Folgeschäden aus diesem Unfall aufzukommen.

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