: Wohnungsämter in Ostberliner Bezirken
WOHNUNGEN
Ost-Berlin. In allen elf Ostberliner Stadtbezirken werden jetzt Wohnungsämter eingerichtet. Das beschloß der Magistrat gestern auf seiner gemeinsamen Sitzung mit dem Senat im Roten Rathaus. Die Wohnungsämter sollen die Bürger beraten, die Mietpreisvorschriften überwachen, Wohnberechtigungsscheine erteilen, Wohngeld zahlen und die Zweckentfremdung von Wohnraum verhindern. Der Magistrat stimmte außerdem einer Vorlage des Stadtrats für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Thurmann (SPD), zu, mit der die Zweckentfremdung verhindert werden soll. Sie wird zunächst dem Rat der Bürgermeister zugeleitet. Danach ist eine zweckentfremdete Nutzung von Wohnraum grundsätzlich verboten. Sie ist nur dann zulässig, wenn ein „zwingendes kommunales Interesse“ vorliegt. Die zweckentfremdete Nutzung einer Wohnung muß vom zuständigen Wohnungsamt gebilligt werden und ist zeitlich befristet. Rund 250 Ateliers und Atelierwohnungen in Ost-Berlin, die von professionellen bildenden Künstlern genutzt werden, dürfen nicht als Gewerberäume deklariert werden. Der Magistrat stimmte einer entsprechenden Vorlage der Kulturstadträtin Irana Rusta (SPD) zu, die ebenfalls dem Rat der Bürgermeister zugeleitet wird.
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