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■ WitwenrenteOhne Ehe keine Rente

Kassel (AP) – Unverheiratete Frauen können nach dem Tode ihres Lebensgefährten keine Witwenrente aus der Sozialversicherung des Mannes beanspruchen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Begründung: Frauen seien nicht als Witwen im Sinne des Gesetzes anzusehen, wenn sie mit dem Mann nicht verheiratet waren. (Az: BSG 4 RA 18/93)

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