piwik no script img

■ WitwenrenteOhne Ehe keine Rente

Kassel (AP) – Unverheiratete Frauen können nach dem Tode ihres Lebensgefährten keine Witwenrente aus der Sozialversicherung des Mannes beanspruchen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Begründung: Frauen seien nicht als Witwen im Sinne des Gesetzes anzusehen, wenn sie mit dem Mann nicht verheiratet waren. (Az: BSG 4 RA 18/93)

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen