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■ Wird Helmut Kohl verknackt?
Erst Ende der Woche will die Bonner Staatsanwaltschaft bekannt geben, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen Helmut Kohl eröffnet. Bis jetzt ist unklar, ob Kohls Umleiten von Geldern auf schwarze Konten den strafrechtlichen Tatbestand der Untreue erfüllt. Wäre das der Fall, so könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe die Folge sein. Die problematischste offene Frage ist, ob der Altkanzler seiner Partei einen Nachteil im juristischen Sinne zugefügt hat. Das ist zweifelhaft, da Kohl das Geld ja – wenn auch unter der Hand – seiner Partei hat zugute kommen lassen wollen. Allerdings hat der Altkanzler die Partei insofern in Schwierigkeiten gebracht, als sie nun eventuell Strafe zahlen muss und weitere Staatsgelder verlieren könnte. Die Frage ist jedoch, ob dies noch der „unmittelbare Schaden“ ist, der juristisch gesehen erforderlich ist.
dpa/taz
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