piwik no script img

Winnetou darf weiter reiten

KARLSRUHE afp ■ Das ZDF darf weiterhin das Label „Winnetou“ benutzen, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit zwischen dem ZDF und der Karl May Verwaltungs- und Vertriebs-GmbH (Bamberg), die ein Markenrecht an dem Wort „Winnetou“ geltend machen wollte. Laut BGH ist das Urheberrecht an der Romanserie von Karl May (1842–1912) seit 1963 erloschen. Weil das Wort „Winnetou“ zudem in der deutschen Sprache unauflöslich mit der Romanfigur des Apachenhäuptlings verbunden sei, könne der Name auch nicht als Warenzeichen für „Druckereierzeugnisse“ oder Filme geschützt werden, entschied der BGH. Für andere Produkte, wie etwa Schuhe oder „Beherbergungsstätten“ aber schon.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen