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■ Wie Abtreibungen durch die Kassen finanzierbar werden:Solidar-Haftung!

Die vernünftigste Antwort auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der Krankenkassenfinanzierung von Abtreibungen ist: die Krankenkassenfinanzierung von Abtreibungen. Denn künftig ausgeschlossen ist allein eine zwangsmäßige Heranziehung aller Versicherten dazu, nicht aber die Einführung einer freiwilligen Zusatzversicherung, die das finanzielle Risiko eines solchen Eingriffs abdeckt. Damit wäre nicht nur die Gefahr einer neuen Zwei-Klassen-Medizin gebannt, es würde auch verhindert, daß die jetzt nicht mehr kassenmäßig verhandelten Preise emporschnellen. Würde die Initiative breit unterstützt, so könnte die Unterschrift unter eine solche Police auch zur praktischen Demonstration eines weitreichenden Mißbehagens an der lebens-entrückten Gerichtsentscheidung werden.

Für eine volle Wirkung wären jedoch einige ungewöhnlichere Versicherungsbedingungen nützlich. Einmal sollte es kein individueller zu erkaufender Schutz sein, sondern bei Einführung automatisch alle Frauen der jeweiligen Krankenversicherung umfassen. Zum zweiten sollte die finanzielle Beteiligung nur den jeweiligen männlichen Versicherten angeboten werden, als symbolisch-solidarischer Beitrag zur Minderung der Belastungen abtreibender Frauen. Gefragt würde also nach der Bereitschaft, einmal im Jahr einen Zuschlag von maximal x% auf den üblichen Krankenkassen-Beitrag zu leisten. Die finanzielle Belastung dadurch dürfte äußerst bescheiden sein: bei aktuell 120.000 Abtreibungen pro Jahr entstehen Kosten von ca. 60 Mio. DM. Dagegen stehen fast 20 Mio. männliche Versicherte allein in den gesetzlichen Kassen, von denen sicher nicht wenige für ein solches Modell zu gewinnen wären. Nutzen wir die Selbstverwaltung der Kassen, setzen wir unsere just frisch-gewählten Vertreter auf diese Spur! Gerd Grözinger

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