: Widerstand gegen Schleierfahndung
Hamburg (dpa) – Das Urteil des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern über die Einschränkung der so genannten Schleierfahndung hat auch in anderen Bundesländern Gegner dieser Fahndungsmaßnahme auf den Plan gerufen. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hatte Polizeikontrollen ohne konkreten Verdacht nur innerhalb einer Zone von 30 Kilometern zur Grenze für zulässig erklärt. Die Grünen werden voraussichtlich in Bayern, wo die Schleierfahndung 1995 als erstem Bundesland eingeführt wurde, und in Sachsen, Thüringen und Berlin die Verfassungsgerichte anrufen. Für Hessen forderten die Grünen, den Gesetzentwurf mit der Möglichkeit zur Schleierfahndung zurückzuziehen.
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