■ NIEDERLANDE: Widerstand bei Häuserräumung ist strafbar
Amsterdam (dpa) — Hausbesetzer, die bei Hausräumungen Widerstand leisten, machen sich in den Niederlanden strafbar. Sie können als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung betrachtet werden. Dies hat der Hoge Raad, die höchste richterliche Instanz der Niederlande, entschieden. Er verwarf damit am Dienstag eine Beschwerde von sieben Hausbesetzern. Die sieben „Krakers“ hatten bei der polizeilichen Räumung des Bürohauses Marienburcht in Nimwegen am 17. Januar 1987 Zerstörungen angerichtet und waren wegen „Gewaltanwendung gegen Personen und Sachen“ veruteilt worden. Der Spruch des Obersten Gerichtes ist für das Verfahren gegen 125 Hausbesetzer von Bedeutung, die im Mai dieses Jahres wegen Gewalttätigkeiten bei der Räumung eines Bürohauses in Groningen verhaftet wurden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen