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Widerspruchsgeist...

■ ...im Hamburger Arbeitsamt: viele Einwendungen, aber wenig Erfolg

Widerspruchsverfahren haben dem Hamburger Arbeitsamt im vergangenen Jahr reichlich Arbeit beschert: 1727 Einwendungen mehr als im Jahr zuvor haben die Hamburger LeistungsempfängerInnen gegen ihre Bescheide eingereicht. Mit insgesamt 15.391 Widersprüchen lag die Quote 13 Prozent höher als 1992.

Besonders häufig versuchten Erwerbslose gegen ihre Bescheide im den Bereichen Arbeitslosengeld (Zunahme um 13 Prozent auf 6022) und Arbeitslosenhilfe (plus 11 Prozent auf 2808 Anträge) anzugehen. Als Ursache für den wachsenden Widerspruchsgeist gibt die Verwaltung die Rechtsveränderungen des vergangenen Jahres an.

Den größten Zuwachs an Widerspruchsverfahren, nämlich eine Verdopplung auf 216 Anträge, gab es jedoch beim Konkursausfallgeld. Erfolg war den Erwerbslosen aber nur in seltenen Fällen beschieden: Von insgesamt 1637 erhobenen Klagen bekamen vom Sozialgericht nur 69 KlägerInnen im vollen Umfang recht, acht weiteren Klagen wurde teilweise stattgegeben. In den vergangenen Jahren hatten Erwerbslose mit ihren Klagen noch sehr viel häufiger Erfolg gehabt. Demzufolge zeigte sich Arbeitsamtsdirektor Olaf Koglin mit der Arbeit seines Amtes auch „sehr zufrieden“, da die Gerichte den Argumenten des Arbeitsamtes zumeist gefolgt seien.

Für das laufende Jahr prognostiziert die Arbeitsverwaltung einen weiteren sprunghaften Anstieg der Einwendungen, da seit Januar aufgrund neuer Blüm-Verordnungen wieder Leistungen zusammengestrichen werden. Schon im Januar habe sich sich die Zahl wiederum verdoppelt. taz

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