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■ Am RandeWiderrufsrecht nach Messegeschäft

Dresden (rtr) – Wie Haustürgeschäfte können nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden auch unüberlegte Vertragsabschlüsse auf Verbrauchermessen widerrufen werden. Die Situation auf einer Messe sei nicht mit der in einem Laden vergleichbar.

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