■ Miete: Widerruf möglich
Bonn (dpa) – Mieter in den neuen Ländern, die trotz Fehlen eines Bades oder einer Zentralheizung bereits der vollen Mieterhöhung von 15 Prozent zugestimmt haben, können bis Ende März widerrufen. Die seit August vergangenen Jahres mögliche Mietanhebung darf dann höchstens zehn Prozent betragen. Darauf haben Noch-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Bauminister Klaus Töpfer (CDU) gestern in Bonn hingewiesen. „Der Vermieter muß den überhöhten Mietzinsanteil dann zurückzahlen.“ Die Widerrufsfälle betreffen diejenigen Mieter, die aus Angst vor einer eventuellen Klageerhebung einer überhöhten Mietforderung der Vermieter zugestimmt hatten.
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