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Wettangler zappeln am Haken der Justiz

Hamm (ap) - Unter lebhafter Beteiligung von Anglern aus dem ganzen Bundesgebiet hat am Montag erstmals ein Prozeß gegen Sportangler wegen Tierquälerei begonnen. Vor dem Schöffengericht in Hamm müssen sich ein 50jähriger Industriekaufmann aus Nordhorn und ein 43jähriger ehemaliger Postbeamter aus Hamm wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten - angeklagt, als Mitveranstalter eines Wettfischens am 27. und 28.Juni 1986 an der Lippe „das Recht der Kreatur verletzt“ zu haben. Bei dem Wettangeln, an dem 45 Funktionäre des Sportfischerverbandes an der Lippe teilgenommen hatten, hat nach Auffassung der Staatsanwaltschaft „der Wettbewerbscharakter im Vordergrund gestanden“. Der Schmerz möglichst vieler Tiere sei zur Basis eines Wettkampfgewinns gemacht worden, da die Fische nicht zum Eigenverzehr gefangen oder als Fischfutter verwertet wurden, sondern nach dem Fang gewogen und anschließend verletzt wieder in den Fluß geworfen worden waren. In dem Verfahren wird das Gericht auch die Frage zu klären haben, ob Fische überhaupt schmerzempfindlich sind. Mit einem Urteil wird am kommenden Montag gerechnet. Zum Auftakt des Prozesses war es zu teilweise tumultartigen Szenen gekommen. Der Vorsitzende des Gerichts mußte die Anwesenden mehrfach zur Ordnung rufen: „Wir sind hier nicht auf dem Fischmarkt“, rügte der Richter.

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