: West-Polizeirecht für Ost-Berlin?
POLIZEI
Berlin. Innensenator Erich Pätzold (SPD) hat die sofortige Einführung des Westberliner Polizeirechts in Ost -Berlin verlangt. Er bat DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel, dafür zu sorgen, daß in das vorgesehene neue DDR -Polizeirecht eine entsprechende Klausel aufgenommen wird, teilte die Innenverwaltung gestern mit. Es könne von vornherein nur ein einheitliches Polizeirecht für Gesamt -Berlin geben. Pätzold reagierte damit auf den Entwurf eine DDR-Polizeigesetzes, das im Herbst in Kraft treten soll. Um dessen Überleitung in die Länder sicherzustellen, ist eine Überleitungsklausel vorgesehen, nach der es in den künftigen Ländern solange gelten soll, bis diese von ihrer Gesetzgebungskompetenz in Polizeiangelegenheiten Gebrauch machen und ihr eigenes Polizeirecht schaffen. Der jetzt von der DDR-Regierung beabsichtigte Weg ist für Pätzold nicht akzeptabel. Angesichts der besonderen Berliner Verhältnisse und des Umstandes, daß beide Berliner Polizeibehörden noch in diesem Jahr zusammenzufügen sein werden, könne die für Ost-Berlin vorgesehene Geltung des zentralstaatlichen Polizeigesetzes nicht in Betracht kommen. Man müsse eine Situation vermeiden, bei der sich die Ostberliner Polizei im Herbst auf ein neues DDR-Polizeirecht umstellen muß und wenige Monate später auf das bisher nur in West-Berlin geltende Recht umgeschult wird.
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