■ Werbung: Kein Überfaxen mehr
Nürnberg (dpa) – Wer unverlangt Werbematerial per Telefax zugeschickt bekommt, kann dies per Gerichtsbeschluß stoppen lassen. Solche „aufgedrängte Reklame“ verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil. Fax-Werbung sei nur dann erlaubt, „wenn Grund zur Annahme besteht, daß dem Empfänger nicht nur am Inhalt des Werbeschreibens gelegen ist, sondern auch und gerade an dessen Übermittlung per Telefax“. Im konkreten Fall hatte eine Berliner Immobilien- Gesellschaft einer Nürnberger Firma immer wieder Grundstücksangebote aus den neuen Bundesländern zugefaxt. Die Nürnberger Firma zog dagegen mit einer Unterlassungsklage vor Gericht, weil die Werbesendungen das Fax-Gerät blockiert hätten. In zweiter Instanz entschied das Landgericht, daß wie bei Telex-Werbung ein klarer inhaltlicher Bezug zum Geschäft des Empfängers und eine besondere Eilbedürftigkeit der Zusendung vorliegen müsse. Das sei nicht zu erkennen gewesen.
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