in kürze TELEFONAUSKUNFT : Werben nur mit Preis
Telekom und Telegate dürfen nur für ihre Auskunft werben, wenn sie dabei den Preis nennen. Der Verbraucher müsse erfahren, welche Gebühren bei der Auskunft anfielen, urteilte der Bundesgerichtshof und gab der Verbraucherzentrale recht. (rtr)