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Wer streut wo und was im Winter ...

Der Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg räumt und streut zwischen Anfang November und Ende März – unterstützt von privaten Räumdienst-Unternehmen. Bundesstraßen, wichtige Buslinien und andere Hauptverkehrsstraßen werden mit Splitt und Salz gestreut. Auf weniger wichtigen Verkehrsstraßen, vor allem auf Verbindungsstraßen, wird ausschließlich Splitt gestreut. Alle sonstigen Straßen und Wege werden nur in Ausnahmefällen geräumt. Die etwa 13.000 Fußgängerüberwege in Hamburg werden mit einem Sand-Salzgemisch gestreut, das aus zehn Teilen Sand und einem Teil Salz besteht.

Die Gehwege müssen von den AnliegerInnen geräumt werden und zwar umgehend nach Schneefall oder Glatteisbildung. Ansonsten besteht an Werktagen Streupflicht zwischen 20 Uhr abends und halb neun morgens. Sonn- und feiertags darf man sogar bis halb zehn ausschlafen, muß aber dann sofort streuen. Salz dürfen Privatleute zum Streuen der Wege allerdings nicht verwenden.

Weitere Informationen und aktuelle Auskünfte über den Wetterdienst finden sich auf den Videotexttafeln 156 bis 158 des Regionalsenders Hamburg 1.

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