: Wer ruht, arbeitet nicht
EU-Richtlinie will Bereitschaftsdienst nicht mehr zur maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden rechnen
BRÜSSEL taz ■ Wird die gestern von der EU-Kommission vorgeschlagene Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie Gesetz, beginnt für Arbeitnehmer eine neue Zeitrechnung. Ihr Leben teilt sich künftig in Arbeitszeit, Ruhezeit und „inaktive Bereitschaftsdienstzeit“, wie der zuständige EU-Kommissar Stavros Dimas erläuterte.
Ziel der Richtlinie sei es, so Dimas, ein Gleichgewicht zwischen dem Gesundheitsschutz des Beschäftigten und der Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens zu schaffen. Das sei mit der neuen Regelung perfekt gelungen. Sie sieht vor, dass Ruhezeiten während des Bereitschaftsdienstes nicht mehr auf die maximal zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden angerechnet werden dürfen. Ferner werden die Bedingungen neu geregelt, unter denen Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten eine Ausnahme von der 48-Stunden-Regel vereinbaren dürfen. Für abweichende Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten will Brüssel aber ein Schlupfloch lassen.
Auf die Frage, wo der Vorteil der Reform für die Arbeitnehmer liege, antwortete Dimas nach einigem Zögern, dass kein Arbeitnehmer gezwungen werden könne, eine Ausdehnung der Arbeitszeit auf mehr als 48 Wochenstunden zu akzeptieren. DPS