: Wer nicht arbeitet, fliegt raus
Wenn ein Arbeitnehmer während eines Kündigungsschutzprozesses der Aufforderung zur Weiterarbeit nicht nachkommt, ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung. Arbeitsverweigerung in schwerem Fall könne eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, hieß es gestern in einem vom Landesarbeitsgericht veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall hatte ein Bauarbeiter während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses mehrfach seine Pflicht zur Arbeitsleistung „nachhaltig und beharrlich verletzt“, wie es in dem Urteil hieß. Trotz Aufforderung durch den Arbeitgeber und Zuweisung einer Baustelle sowie der Zusage, dort antreten zu wollen, sei der Kläger nicht zur Arbeit erschienen. Das Gericht sah darin einen Bruch des Arbeitsvertrages.ADN
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